Kita vom Arbeitsamt
Die Kosten für die Kindertagesstätte müssen vom Arbeitsamt übernommen werden, wenn es der Mutter sonst nicht möglich ist, sich weiterzubilden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Az.: B 11 AL 19/98R
Die Kosten für die Kindertagesstätte müssen vom Arbeitsamt übernommen werden, wenn es der Mutter sonst nicht möglich ist, sich weiterzubilden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Az.: B 11 AL 19/98R
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