Bitte aufheben!

■ Käufe verjähren erst nach Jahren

Wichtige Quittungen und Rechnungen sollte man, ebenso wie Kontoauszüge und andere Bankbelege, mindestens zwei oder sogar vier Jahre lang aufheben. Anders als Firmen ist man dazu als Privatperson zwar nicht gesetzlich verpflichtet. Doch läuft die Verjährungsfrist für die meisten alltäglichen Rechtsgeschäfte erst nach zwei Jahren ab. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie die Wohnungsmiete beträgt die Frist hingegen sogar vier Jahre. Im Falle von Streitigkeiten kann es deshalb von Vorteil sein, alle Zahlungen auch im Nachhinein noch belegen zu können, um unrechtmäßige Forderungen zurückzuweisen. Sehr nützlich sind auch Rechnungen größerer und kleinerer Anschaffungen – Fernseher genauso wie Schuhe –, wenn es um die Bewertung durch eine Hausratsversicherung im Schadensfall geht. Wer so nachweisen kann, dass er bestimmte Dinge teuer gekauft hat, erspart sich unter Umständen langwierige Streitigkeiten. taz