■ Amtsgericht erlaubt Richtiges im Falschen

Im Kölner Karneval ist auch eine echte Uniform als Kostüm für einen falschen Polizisten gestattet. Das befand eine Kölner Amtsrichterin am Montag in einem Prozess gegen einen 28-jährigen Geografie-Studenten aus Aachen, der sich im Kölner Straßenkarneval als Polizist verkleidet hatte. Er wurde vom Vorwurf des Missbrauchs von Uniformen freigesprochen. Die Richterin nannte die Kostümierung des Studenten sogar ein „sozial adäquates Verhalten“. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte die Kostümierung des Aacheners an Weiberfastnacht 1999 als strafbares Verhalten gewertet und Anklage erhoben, nachdem der Student von einem echten Polizisten angezeigt worden war. Der Student machte vor Gericht klar, dass seinerzeit keine Verwechslungsgefahr bestanden habe. Zum einen habe er damals das Uniformhemd bis zum Nabel aufgeknöpft, zum anderen hätten die Dienstgradsterne auf den Schulterstreifen gefehlt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte nach der Beweisaufnahme auf Freispruch plädiert.

Verkleidung: AP