■ Kommentar
: Funken ja, schießen vielleicht  Das EuGH-Urteil zu Frauen und Bundeswehr

So geht's nicht weiter. Das ist das klare Signal aus Luxemburg, wo der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestern eine Öffnung der Bundeswehr für Frauen anmahnte. Vermutlich wird der EuGH in einigen Monaten diesem Schlussantrag folgen.

Was aber heißt das für die Bundeswehr konkret? Gibt es demnächst die Wehrpflicht auch für junge Frauen? Werden im Kosovo bald auch Schwäbinnen und Friesinnen patrouillieren? Oder geht es nur um die Öffnung von Laufbahnen im ruhigen Hinterland?

Vermutlich wird der EuGH der Bundesrepublik einen relativ großen Spielraum lassen. Nur eines ist klar: Eine Wehrpflicht für Frauen steht nicht zur Diskussion. Der Rechtsstreit in Luxemburg dreht sich allein um die Freiheit der Berufswahl, also um den Zugang zu Jobs als Zeit- oder BerufssoldatIn.

Den meisten Frauen, die gerne zum Bund wollen, geht es auch nicht um die Knochenjobs in den Kampfeinheiten. Sie interessieren sich für die technisch anspruchsvollen Servicearbeiten in der Etappe oder etwa einfache Aufgaben als Kraftfahrerin. Wenn der EuGH hier eine Liberalisierung anordnete, dann wäre für die Gleichheit auf dem Arbeitsmarkt schon einiges gewonnen.

Genaue Vorgaben wird das Gericht der EU aber wohl kaum machen, da es sich nicht dem Vorwurf aussetzen wird, allzu sehr in die Militärpolitik der Mitgliedsstaaten hineinzuregieren. Wenn, wie in England, der Koch in einer bestimmten Eliteeinheit auch schießen können muss, dann lässt der EuGH auch künftig Ausnahmen von der Gleichberechtigung zu. Nicht, weil die EU-RichterInnen glauben, dass Frauen schlechter schießen können oder das Klima in der Truppe beeinträchtigen, sondern weil sie die nationale Regierung nicht provozieren wollen.

Gegenüber England ist diese Großzügigkeit allerdings leicht zu gewähren, da Frauen nur in etwa zwei Prozent der Dienstposten ausgeschlossen sind. In Deutschland liegt der Fall genau umgekehrt. Nur im Sanitätsdienst und bei der Militärmusik sind bisher Frauen zugelassen. Hier wird sich etwas bewegen müssen. Ob es aber zu einer Öffnung von 30 oder 90 Prozent der Laufbahnen kommen wird – das ist eine Frage, die nicht in Luxemburg, sondern in der deutschen Innenpolitik entschieden wird.

Christian Rath