Kommentar
: Die Opfer wussten es

■ Kein Ankommen gegen Nazi-Cliquen

Jetzt ist eine neue historische Kurzformel möglich: Von zwölf Nazi-Richtern kamen elf ungeschoren davon.

Während die Opfer des Unrechtssystems, für das die Richter arbeiteten, heute noch um Entschädigung kämpfen, sind die Täter nach Amt in Würden verstorben – zuvor mit läppischen Entlastungs-Nachweisen ausgestattet, die keinem Zwangsarbeiter je zur Rente verhelfen würden. Bleibt festzustellen: Eine intellektuelle oder moralische Stunde Null hat es für Bremens Juristen nicht gegeben – wie hätten die Schlimmsten der Nazi-Richter sonst je wieder Gerichtssäle in Roben betreten dürfen?

Und noch etwas wird deutlich: Die Opfer dieser gefährlichen Juristen wussten schon 1945, dass sie gegen die NS-Clique nicht ankommen würden. Anders ist die Tatsache, dass kaum jemand versuchte, gegen sie vorzugehen, nicht zu deuten.

Bleibt zu erwähnen, dass auch ein junger, aufstrebender Jurist namens Carl Carstens, gebürtiger Bremer, späterer Bundespräsident, nach dem kürzlich die bis dato unschuldige „Erdbeerbrücke“ benannt wurde, in all dies ganz typisch verstrickt war. Auch er gehörte zur Seilschaft, die dem Sonderrichter und späteren Oberverwaltungsgerichtspräsidenten Dr. Hinrichs ein entlastendes Leumundszeugnis ausstellte – einem „verdienten“ Nazi, der deshalb junge Juristen ausbildete. Eva Rhode