Knastdoc: Ein Mann für alle Fälle

■ Ärztlicher Beweissicherungsdienst bleibt in JVA zuständig

Es bleibt dabei – auch in Zukunft wird im Notfall der Arzt des ärztlichen Beweissicherungsdienstes in die Vollzugsanstalt Blockland gerufen. Und falls – wie im August dieses Jahres geschehen – eine Gefangene nach dessen Behandlung stirbt, wird derselbe Arzt auch die Leichenschau durchführen. Das ergab die gestrige Sitzung des Rechtsausschusses der Bremischen Bürgerschaft. Der hatte nach dem Tod der Insassin Claudia K. durch eine Überdosis Methadon die ärztliche Versorgung im Frauengefängnis Blockland auf die Tagesordnung gesetzt.

Zwar sei die Personalunion von behandelndem Arzt und dem, der zur anschließenden Leichenschau komme, „ein Dilemma“, so die Leiterin der JVA Oslebshausen, Ines Kalisch. Doch sei die Erfahrung mit dem allgemeinen ärztlichen Notdienst bei der Behandlung von kranken Insassen mit spezifischen Vorgeschichten nicht positiv verlaufen. Allerdings sei geplant, eine Krankenzelle für Frauen in der JVA Oslebshausen einzurichten.

Im Rahmen der gestrigen Sitzung bestätige Justizstaatsrat Ulrich Mäurer zugleich, dass er einen Bürgerschaftsbeschluss erwarte, nach dem das Justizressort von der Sparverpflichtung für die Ressorts im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2000und 2001 ausgenommen werde. ede