■ Wird Mio zurückgezahlt?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit der rätselhaften „Kiep-Million“ nicht gegen die CDU. Denn das Parteiengesetz enthält keine Bußgeld- und keine Strafvorschriften.

Die Bundestagsverwaltung kann bei Verstößen nur eine Art „Ordnungsgeld“, nicht aber Strafen festsetzen. Paragraf 23a sieht vor, dass bei rechtswidrig erlangten Spenden der Anspruch auf staatliche Mittel in der zweifachen Höhe des rechtswidrig erlangten Betrags verloren gehen. Eine solche Rückforderung fürchtet die CDU, sollten sich die „Anderkonten“ tatsächlich als „schwarze Konten“ entpuppen, mit denen zum Beispiel marode Landesverbände subventioniert worden sein sollen. (kw)