Kommentar: Leicht gemacht
■ EU-Bürger endlich gleich behandeln
Das Wahlprüfungsgericht hat es sich bei der ein oder anderen Begründung leicht gemacht und darauf verwiesen, dass es nur über die konkrete Wahl, nicht aber über Grundsätzliches zu entscheiden habe. Doch es stehen ein paar Veränderungen an im Lande Bremen. Vor allem die AfB hat mit ihrer Beschwerde den Finger tief in die offene Wunde gelegt. In Bremen hat man es jahrelang nicht für nötig erachtet, den Doktor zu konsultieren.
Tatsächlich leuchtet es nicht mehr ein, warum in Bremen immer noch Landtag und Stadtbürgerschaft mit einem Kreuzchen gewählt werden können. Denn seit dem 1. Januar 1996 besitzen EU-Bürger das passive und aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Es wurde aber kein EU-Bürger auf aussichtsreichen Listenplätzen aufgestellt, folglich nicht gewählt, folglich scheint das Problem nicht akut.
Was hätte das auch für Probleme gegeben, dachte man sich wohl in den Parteien. Beispiel: Der EU-Parteifreund hätte bei der Wahl des Senats – der sowohl die Stadt als auch das Land Bremen vertritt – nicht mitstimmen dürfen. Das wäre peinlich geworden: Erst Tam-tamtam mit Migranten, dann sie wieder rausschicken.
Die Politik hat mit offenen Augen gepennt: Eine Reform des Wahlrechts wurde nicht angegangen. Eigentlich ist schon das eine Ungleichbehandlung der wahlberechtigten EU-Bürger. Leider hat sich noch niemand gefunden, der klagen will. Christoph Dowe
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