: Vier warten auf den nächsten Urnengang (2003)
■ Wahlprüfungsgericht will die Bremische Bürgerschaft nicht neu wählen lassen
Die Wahl zur Bürgerschaft vom 6. Juni 1999 muss nicht wiederholt werden. Zu diesem Schluss kam das Wahlprüfungsgericht der Freien Hansestadt Bremen gestern in vier Beschlüssen. Nicht stattgegeben wurde den Wahlanfechtungen von „Arbeit für Bremen“ (AfB), „Die Grauen - Graue Panther“, „Bündnis Parteilose Bürger“ sowie der Meister Propper'sche „Verein Neunundneunzig für Lebensfreude & DA DA“.
Die AfB kündigte bereits an, gegen den Beschluss beim Bremischen Staatsgerichthof Beschwerde einzulegen. AfB-Landeschef Hartmut Frensel gab sich gestern überzeugt, dass „die Begründung einer verfassungsmäßigen Überprüfung nicht standhalten“ werde. Die AfB hatte argumentiert, dass die 5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen nach mehreren Gerichtsentscheidungen inzwischen als verfassungswidrig angesehen werden müsse.
Das Gericht aus drei Berufsrichtern und fünf Bürgerschaftsabgeordneten argumentiert dreigleisig in seinem Beschluss gegen die AfB-Wahlanfechtung. Zum einen dürfe der Bremische Landesgesetzgeber laut Staatsorganisationsrecht mit einer Stimme sowohl über Stadtbürgerschafts- als auch über die Landtagsbesetzung entscheiden lassen. Zum zweiten bestehe in einer Großstadt wie Bremen laut Bundesverfassungsgericht ein besonderes Bedürfnis nach der Fünf-Prozent-Hürde: Andernfalls würde die Fraktionsbildung und damit die Regierbarkeit erschwert. Im dritten Punkt geht das Gericht auf die Besonderheit der EU-Wähler ein: Diese dürfen zwar inzwischen für Kommunal-, aber nicht für Landesparlamente kandidieren und abstimmen. Da aber keine EU-Bürger als Stadtverordnete gewählt worden seien, sei dies kein ausschlaggebendes Argument. Es könne „dahingestellt bleiben“ ob die derzeitige Regelung in Zukunft zu verfassungsrechtlichen Problemen führen könnte.
„Die Ungereimtheiten sind offensichtlich“ sagte AfB-Chef Frensel. „EU-Bürger haben also ein Einspruchsrecht gegen die Wahl zur Stadtbürgerschaft, ein deutscher Bremer nicht“. Auch das Argument, dass eine Großstadt besonders dringend eine Fünf-Prozent-Hürde benötige, sei „völliger Blödsinn“: In inzwischen 37 Städten, darunter auch Großstädte gebe es seit mehreren Jahren die Sperrklausel nicht mehr.
Auch die Wahlanfechtung des „Vereins 99 für Lebensfreude & DA DA“, der vom Wahlausschuss gar nicht erst zum Wahlantritt zugelassen worden war, wurde zurückgewiesen. Die Satzung des Vereins weise auf „politische Neutralität“ und „Zurückhaltung“ hin, eine politische Ausrichtung sei für den Wahlausschuss nicht zu erkennen gewesen. Außerdem sei nicht klar geworden, ob ernsthaft Kandidaten aufgestellt und Wahlvorschläge gemacht werden sollten.
Leicht fiel dagegen die Ablehnung der Beschwerden der Parteilosen Bürger und der Grauen Panther. Die Parteilosen Bürger hatten ihre Vorstandsmitglieder nicht geheim, sondern offen gewählt – Wahlanfechtung abgelehnt. Die Grauen Panther hatten behauptet, als kleine Partei vom Wahlsystem benachteiligt zu werden. Doch da sie aus Frust gar nicht erst an der Wahl teilnahmen, hätten die Grauen nicht das Recht, gegen die Wahl Einspruch zu erheben, entschied das Gericht. cd
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