Schlappe für Konzerne im Stromkrieg

■ Stromkonzerne müssen hohe Bußen hinnehmen, weil sie für die Einspeisung alternativ erzeugten Stroms nicht zahlten

Berlin (taz/rtr) – Im baden- württembergischen Stromkrieg wurden gestern die Chefs des Badenwerkes und der Kraftübertragungswerke Rheinfelden zu jeweils 20.000 Mark Bußgeld verurteilt. Die beiden Konzerne hatten zwei kleinen Stromlieferanten, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie zum Beispiel Windkraft, lieferten, die korrekte Bezahlung verweigert.

Zum Rechtsbruch regte der Zentralverband der Branche, die Vereinigung der Deutschen Elektrizitätswerke, die beiden Unternehmen an. Ihre Argumentation: Über die gesetzlich vorgegebene Einspeisevergütung in Höhe von 15 bis 17 Pfennig pro Kilowattstunde für erneuerbare Energien würden die Stromwerke indirekt zu einer verfassungswidrigen Subvention gezwungen. Ziel der Aktion war, ein Urteil durch das Verfassungsgericht zu provozieren.

Nach der Zahlungsweigerung leitete das baden-württembergische Wirtschaftsministerium ein Kartellrechtsverfahren ein. Neben den gestern verhängten Bußgeldern müssen die Unternehmen noch rückwirkend die einbehaltenen Zahlungen nachzahlen. Das macht 26.320 Mark für das Badenwerk, das Kraftübertragungswerk Rheinfelden ist mit 107.192 Mark dabei. Schon jetzt hat Badenwerk- Chef Gerhard Goll angekündigt, daß er nach Überprüfung des Bußgeldbescheides Einspruch erheben will.

Pikantes Detail: Die Badenwerke gehören zur Hälfte dem Land Baden-Württemberg. Aufsichtsratsvorsitzender ist der Landesfinanzminister Gerhard Meyer- Vorfelder (CDU). jus