Mit der EU, Benzol und Kohle auf Du und Du
: Alte Stinker, neue Luft

Brüssel (taz) – Bei ihrem letzten Ratstreffen im alten Jahr konnten sich die EU-Umweltminister nicht darauf einigen, die Grenzwerte für Stickstoffoxide, Schwelfeldioxid- und Staubemissionen bei Großfeuerungsanlagen zu halbieren. In der Nacht zum Dienstag gingen sie ohne Ergebnis auseinander.

Die bestehende Richtlinie stammt aus dem Jahr 1988 und bezieht sich nur auf ab diesem Datum neu gebaute Kohle- und Ölkraftwerke. Für Betriebe, die älter sind, gibt es bislang keinerlei Auflagen. Da diese Altanlagen 85 Prozent aller Schwefeldioxid- und 70 Prozent aller Stickstoffoxid-Emissionen verursachen, müssen sie nach Meinung des deutschen Umweltministers Jürgen Trittin in eine Neufassung aufgenommen werden.

Vor allem Griechenland, Spanien und Großbritannien wehren sich gegen den vorliegenden Entwurf. Griechenland plant derzeit sogar zwei Kraftwerksneubauten auf Rhodos und Kreta, die den vorgesehenen schärferen Umweltstandards nicht genügen.

Experten weisen darauf hin, dass sich das Problem mit der Aufnahme neuer EU-Mitglieder aus Osteuropa weiter verschärfen wird. Dort entsprechen auch neuere Kraftwerke nicht dem seit 1988 in der EU geltenden Standard. Da Strom ohne Umweltauflagen billiger produziert werden kann, engagiert sich der französische Stromkonzern EDF bereits in Polen, um so die EU-Vorschriften zu umgehen. Für Trittin ein Ärgernis: Deutschland und die Skandinavier hätten aufwendig nachgerüstet und müssten ihren sauberen Strom nun teurer verkaufen. Das Thema soll im kommenden Jahr unter portugiesischer Präsidentschaft wieder auf die Tagesordnung.

Eine Einigung gab es hingegen bei der Richtlinie, die Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid unionsweit festlegt. Für Benzol soll ab 2010 ein Höchstwert von fünf Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gelten. Die Südländer der Union können aber eine weitere Übergangsfrist von fünf Jahren bei der EU-Kommission beantragen. Im Süden steigen die Schadstoffkonzentrationen schneller, da dort der Luftaustausch geringer ist. Für Kohlenmonoxid soll ab 2005 ein Grenzwert von zehn Milligramm pro Kubikmeter gelten.

Das EU-Parlament hatte sich in erster Lesung gegen weitere Übergangsfristen ausgesprochen, wird aber der jetzigen Fassung voraussichtlich zustimmen. D. Weingärtner