Keine Routine

■ Regisseur Dieter Wedel muss wohl Kerstin Hagemann Schadensersatz bezahlen

Aus reiner Routine ist ein endloser Streit vor Gericht geworden. Seit der Fernsehsender SAT 1 im April 1998 den Film „Reine Routine“ des Regisseurs Dieter Wedel ausstrahlte, muss der sich vor Gericht dafür verantworten. In dem Streifen hatte er den sogenannten Bernbeck-Skandal verfilmt – und dabei die Tatsachen verdreht. Kerstin Hagemann, die Anfang der achtziger Jahre von Professor Rupprecht Bernbeck in den Rollstuhl operiert worden war, stand plötzlich als Betrügerin da. Gestern verhandelte die Pressekammer des Hamburgischen Landgerichtes darüber, wieviel Schadensersatz Wedels Produktionsfirma „Corona GmbH“ Hagemann dafür zu zahlen hat.

Hagemann hatte 1984 mittels eines Super-8-Filmes nachweisen können, dass sie vor einer Operation durch Bernbeck laufen konnte und erst seit dessen Eingriff im Rollstuhl sitzen muss. Als Wedel die Geschichte verfilmte, wurde aus Hagemann die Filmfigur Staudinger – die den Super-8-Film gefälscht hatte, um Schadensersatz beanspruchen zu können. Da der Rest sehr der Lebensgeschichte von Hagemann ähnelt, wurde der Eindruck erweckt, sie habe tatsächlich im Bernbeck-Skandal gelogen.

Keinen Zweifel habe der Vorsitzende Richter der Pressekammer laut Hagemann gestern daran gelassen, dass Wedels Firma Schadensersatz zu leisten hat: „Er bejahte, dass ein schwerer Verstoß gegen mein Persönlichkeitsrecht vorliegt und Wedel den auch grob verschuldet hat.“

Die Streitgegner trafen sich nicht zum ersten Mal vor Gericht. Schon einmal hatte Hagemann durchsetzen müssen, dass bei künftiger Ausstrahlung des Films die Szenen herausgeschnitten werden, in denen sie als Betrügerin dargestellt wird. Die Pressekammer hatte im Januar 1999 eine Einigung angeregt, die war nicht zustande gekommen: Im Filmabspann sollte Wedel klarstellen, dass die Hauptdarstellerin nicht Kerstin Hagemann sei. Wedel hingegen wollte nur „die Ähnlichkeit mit lebenden Personen“ als „zufällig“ darstellen.

Über den Schadensersatz geeinigt haben sich die Beteiligten ges-tern nicht. Nun muss das Gericht entscheiden, dass bereits andeutete, dass es einen Betrag in Höhe von rund 10.000 Mark für angemessen hält. Elke Spanner