Ex-BEBler verlieren vor Arbeitsgericht

■ Keine Chance auf Weiterbeschäftigung bei BEB oder Töchtern

Die Privatisierung der Bremer Entsorgungsbetriebe hat erste Opfer gefordert. Drei Männer zahlen vorerst den Preis der Arbeitslosigkeit. Anders als rund 1.400 andere BEB-Beschäftigte hatten sie den Arbeitsplatzwechsel im Zuge der Privatisierung der Bremer Entsorgungsbetriebe BEB hin zu privaten Entsorgerfirmen nicht vollziehen wollen. Statt bei KNO, ENO oder ANO wollten sie weiterhin beim langjährigen Arbeitgeber BEB bleiben.

Nachdem ihr Widerspruch gegen die „Überleitung“ beim Arbeitgeber BEB nicht durchgekommen war, weil es dort keine Arbeit für sie gebe, wurden die Männer im Frühjahr betriebsbedingt gekündigt. Ihre Klagen dagegen sind jetzt in erster Instanz abgelehnt worden. Während ein viertes Verfahren noch anhängig ist, kündigte der Anwalt der Kläger, Dr. Eckhart Schneider, bereits Berufungsverfahren für die entschiedenen drei Fälle an. Er sei dabei optimistisch, äußerte er gegenüber der taz. So sei jetzt ein über 15 Jahre bei den BEB Beschäftigter Abfallberater um die Stelle gebracht worden – „obwohl er nach dem Bundesangestelltentarif nach 15jähriger Tätigkeit für den selben Arbeitgeber eigentlich nicht mit Auslauffrist kündbar wäre.“ Bei einem weiteren Mandanten handele es sich um ein Personalratsmitglied – allerdings werde dies von der Gegenseite bestritten, so Schneider. Auch dies ein Fall für die zweite Instanz.

Andere Arbeitnehmer hatten mehr Glück. In verschiedenen Fällen waren Widersprüche gegen die BEB erfolgreich ausgegangen. Diese Handvoll Personen konnte so bei der BEB bleiben. Die Arbeitnehmer, denen dies nicht gelang, fühlten sich mit den Übernahme-Absagen durchaus persönlich gemeint, heißt es. So hätten manche der Kläger bereits zuvor „Reibereien“ mit dem Arbeitgeber gehabt. Allerdings schränkte ihr Anwalt zugleich ein, dass solche kaum belegbaren Einschätzungen vor dem Arbeitsgericht nicht relevant seien. Seine Mandanten hätten vielmehr nachweisen müssen, dass es einen Arbeitsplatz für sie bei den BEB gebe. Dies sei nicht gelungen.

Die unterlegenen Kläger haben mit der Niederlage im Widerspruchsverfahren nicht nur den Job bei den BEB verloren. Auch die Entsorger ENO, ANO und KNO müssen sie jetzt nicht mehr anstellen. Die einst mit der Gewerkschaft ausgehandelten Überleitungsverträge, die BEB-Beschäftigten weitgehende Garantien in Bezug auf Arbeitsplatz und Besitzstandswahrung einräumten, sind wegen des Widerspruchs für sie hinfällig. ede