Steuer, Gesundheit, Justiz etc.
: Was sich zum Jahres-wechsel ändert (Teil 2)

Zum Ausschneiden: Der Überblick über die Gesetzesänderungen zum 1. 1. 2000

Zum 1. Januar 2000 tritt das so genannte Steuerbereinigungsgesetz in Kraft:– Die Übungsleiterpauschale, etwa für Fußballtrainer oder Chorleiter, wird von 2.400 auf 3.600 Mark erhöht.– Der Fiskus darf bei Betriebsprüfungen nicht mehr auf die EDV der Betriebe zugreifen.

Durch das Steuerentlastungsgesetz steigt beim Einkommensteuertarif der Grundfreibetrag von 13.100/26.200 Mark (Ledige/Verheiratete) auf rund 13.500/27.000 Mark. Der unterste Steuersatz sinkt von 23,9 auf 22,9 Prozent, der Spitzensteuersatz für Privateinkünfte von 53 auf 51 Prozent. Der Höchststeuersatz für gewerbliche Einkünfte sinkt – ein Jahr vor der Unternehmensteuerreform – weiter von 45 auf 43 Prozent.– Der Sparerfreibetrag wird von 12.000/6.000 Mark auf 6.000/3.000 Mark halbiert.– Einige der Gegenfinanzierungen des Steuerentlastungsgesetzes von 1999 wirken sich erst im nächsten Jahr aus. Dazu gehören die begrenzte Verrechenbarkeit von Verlusten verschiedener Einkommensarten und die umstrittene Einschränkung der Teilwertabschreibungen.

Bei der „Kleinen Gesundheitsreform“ werden – statt des geplantes Globalbudgets – die Einzelbudgets für Ärzte, Zahnärzte, Arzneien und Krankenhäuser verlängert.– Budgethaftung: Kassen und Ärzte sollen jedes Jahr ein Budget für Arznei- und Heilmittel aushandeln. Zunächst haftet der einzelne Arzt bei Überschreitungen. Gleicht dies die Lücke nicht aus, müssen alle Ärzte einer Region kollektiv bis zu fünf Prozent der Budgetsumme zurückzahlen.– Die Positivliste für Arzneien soll zwar erarbeitet werden, ihre Einführung steht aber unter Bundesrat-Vorbehalt.– In den Krankenhäusern wird das neue Preissystem der Fallpauschalen mit Ausnahme der Psychiatrie flächendeckend ausgeweitet.– Die Rolle der Hausärzte soll gestärkt werden. Sie erhalten einen eigenen Honorartopf. Auch können Krankenkassen ein Hausarzt-Abo erproben: Patienten, die generell nur mit Überweisung zum Facharzt gehen, können nachträglich einen Bonus bekommen.– Die strenge Begrenzung bei Vorsorge- und Reha-Kuren auf drei Wochen wird gelockert. Die Zuzahlung sinkt im Westen von 25 auf 17, im Osten von 20 auf 14 Mark am Tag.– Ärzte und Krankenhäuser sollen enger zusammenarbeiten. Dazu sollen Versorgungsnetze aufgebaut werden. Die Kassen dürfen wieder Präventionsmaßnahmen bezuschussen.– Der Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung wird erschwert.

Risikostrukturausgleich: Der Finanzausgleich zwischen „armen“ und „reichen“ Krankenkassen wird von 2001 an stufenweise gesamtdeutsch zusammengeführt. Zu Gute käme dies vor allem den verschuldeten Ostkassen. Zahlen müssten die Westkassen.

Haftentschädigung: Bürgerinnen und Bürger der DDR, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, erhalten eine Entschädigung von 600 Mark. Wer bisher 300 Mark erhielt, bekommt eine Nachzahlung.

Täter-Opfer-Ausgleich: Täter erhalten Strafminderungen oder sogar Straffreiheit, wenn sie sich gegenüber den Opfern ernsthaft um Wiedergutmachung bemühen.

Die Kronzeugenregelung von 1989, die bis Ende 1999 befristet war, läuft ersatzlos aus.

Jeder in Deutschland zugelassene Anwalt kann bundesweit vor allen Amts- und Landgerichten tätig werden. dpa