Einbürgern: Keine Regelanfrage

■ Ansturm in Bremen und Niedersachsen blieb aus

Die ab sofort erleichtete Einbürgerung stößt bei AusländerInnen in Bremen und Niedersachsen vorerst auf verhaltenes Interesse. Nach dem in Kraft treten des neuen Rechts registrierten die Behörden gestern nur in wenigen Kommunen einen Zustrom von AntragstellerInnen. In Bremen beantragten knapp 80 Personen die Einbürgerung; die Innenbehörde rechnet mit maximal 5.000 Anträgen in 2000. In Niedersachsen leben zurzeit rund 480.000 AusländerInnen, von denen etwa die Hälfte den Antrag stellen kann.

In Niedersachsen und in Bremen wird bei der Einbürgerung auf eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz verzichtet. Der Beschluss der Innenministerkonferenz, der die Ausführungsvorschriften zu dem rot-grünen Kompromiss regelt, überließ dies den Ländern. Offen ist nach Angaben des Bremer Innenressorts allerdings noch, ob Staatsbürger aus bestimmten Regionen – etwa kurdischer oder libanesischer Herkunft – überprüft werden.

Nach dem neuen Recht kann sich einbürgern lassen, wer seit mindestens acht Jahren mit Aufenthaltsberechtigung in Deutschland lebt, seinen Unterhalt selbst verdient, ausreichend deutsch kann und nicht in größerem Umfang vorbestraft ist. taz/dpa