Kreuzzug rechtlich wasserdicht

■ Hamburger Senat sieht derzeit keine juristische Handhabe gegen öffentliche Veranstaltungen der Scientology-Organisation

Hamburg sieht im Moment keine Möglichkeit, gegen die Scientology-Organisation rechtlich vorzugehen. Das teilte der Senat auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Walter Zuckerer mit. Zuckerer hatte sich vor allem an dem Werbebanner und der Videokamera gestört, die Scientology an ihrem Domizil an der Domstraße angebracht hatten. Das Werbebanner, das im November und Dezember an der Hauswand hing, wurde fristgemäß wieder abgehängt. In Sachen Videokamera wartet der Senat noch eine Stellungnahme von Scientology ab, die der Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader von der Organisation eingefordert hatte.

Zuckerer hatte sich auch danach erkundigt, ob bei der Groß-Veranstaltung, die Scientology zur Eröffnung ihrer neuen Hamburger Zentrale am 27. November abgehalten hatte, alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Doch auch hier konnte der Senat nur achselzucken: Die Veranstaltung war ordnungsgemäß angemeldet, „Störungen des öffentlichen Straßenverkehrs sind nicht bekannt geworden“, und auch der Demonstrationszug, den Scientology damals vom Steindamm zum Alten Fischmarkt organisierte, war angemeldet und erlaubt. Auch die Kundgebung, die die Organisation im Oktober anlässlich eines so genannten Friedensmarathons auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz durchgeführt hatten, sei rechtlich wasserdicht gewesen.

So könnte also höchstens die auf die Straße gerichtete Videokamera einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht bedeuten. Die Behörde war allerdings zuletzt noch damit beschäftigt, den Vorgang „unter rechtlichem Aspekt zu bewerten“.

Peter Ahrens