Erneuter Freispruch

Richterin: Aufruf zur Desertion fiel unter grundgesetzliche Meinungsfreiheit

Das mittlerweile fünfte Strafverfahren gegen die Unterzeichner eines Aufrufs zur Desertion hat nach Angaben der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militiär am Freitag erneut mit einem Freispruch geendet. Die Angeklagte hatte einen am 21. April 1999 in der taz veröffentlichten Appell unterzeichnet, mit dem Soldaten der Bundeswehr anlässlich des Kosovo-Krieges zur Gehorsamsverweigerung aufgerufen worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte darin einen verbotenen Aufruf zu Straftaten gesehen.

Nach Angaben der Kampagne begründete die Richterin des Amtsgerichts Tiergarten ihr Urteil mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Da eine Vielzahl juristisch kompetenter Experten den Krieg als völkerrechts- und damit verfassungswidrig einstuften, habe die Angeklagte zudem davon ausgehen können, dass das auch richtig sei.

Zuvor waren bereits drei Unterzeichner freigesprochen worden. Einer wurde zu einer Geldstrafe von 4.000 Mark verurteilt. Etwa 20 Verfahren stehen noch aus. taz