Männer raus aus der Bundeswehr

■ Obwohl das Soldatinnen-Urteil des EuGH die Wehrpflicht juristisch nicht berührt, fordern die Grünen deren Abschaffung – und stehen damit ziemlich allein auf weiter Flur

Berlin (dpa/taz) – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Bundesrepublik zur Öffnung ihrer Streitkräfte für Frauen verdonnert, hat die erwartete Debatte über die Wehrpflicht ausgelöst. Verteidigungs- und Justizministerium wurden nicht müde zu beteuern, das Urteil berühre die Frage der Wehrpflicht nicht.

Trotzdem nahm die verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen, Angelika Beer, es weiterhin zum Anlass, die Einführung einer Freiwilligenarmee zu fordern. Dem widersprach unter anderen der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Helmut Wieczorek (SPD): Die Akzeptanz der Bundeswehr in der Bevölkerung könne durch eine Freiwilligenarmee verloren gehen, befürchtet er. „Ernsthaft kann niemand in Deutschland eine Rambo-Armee wollen.“

Nach den Erfahrungen mit zahlreichen Bewerberinnen für die Sanitätsstellen rechnet der Bundeswehr-Verband nun mit einem Run von Frauen auf die anderen Berufsfelder der Streitkräfte. Die einzige Generalin der Bundeswehr, Generalärztin Verena von Weymarn, erwartet einen solchen Ansturm jedoch nicht. Sie forderte, die Soldatinnen sollten auch mit der Waffe in der Hand „ganz vorn“ eingesetzt werden. Der bundesweite Arbeitskreis schwuler Soldaten begrüßte das Gerichtsurteil. Kämen mehr Frauen in allen Dienstgraden in die Streitkräfte, entfiele das Hauptargument gegen schwule Vorgesetzte, nämlich die Gefahr von sexuellen Übergriffen.

Im Verteidigungsministerium ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die prüfen soll, in welchen Bereichen Frauen weiterhin nicht verwendet werden sollen, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Mit dem Gerichtsurteil vereinbar wäre etwa, Frauen vom speziellen Einsatz als Kampfschwimmer oder auf U-Booten auszuschließen.

Die Bundesregierung prüft derzeit, ob nun das Grundgesetz geändert werden muss. Nach Ansicht des Bundesjustizministeriums ist dies nicht zwingend, sagte dessen Sprecher Hans-Herrmann Lochen. Zwischen dem Urteil und dem Grundgesetz bestehe kein Widerspruch, wenn man das Grundgesetz so interpretiere, dass heute schon ein freiwilliger Dienst von Frauen zugelassen sei. oes