Politisches Mandat erneut von Richtern kassiert

Verfassungsgericht streicht „politischen Bildungsauftrag“ aus Hochschulgesetz

Münster (dpa/taz) – Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat den Studentenvertretungen das so genannte allgemeinpolitische Mandat abgesprochen. Der Wirkungskreis des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) sei auch in Nordrhein-Westfalen prinzipiell auf Wahrnehmung der studentischen und hochschulbezogenen Belange begrenzt, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Urteil zwingt AStA-Vertreter, sich öffentlich ausschließlich zu hochschulpolitischen Themen zu äußern.

Die CDU-Landtagsfraktion hatte ein Normenkontrollverfahren gegen Teile des Universitätsgesetzes in NRW eingeleitet. Sie befürchtete die Einführung eines allgemeinpolitischen Mandats durch die Hintertür, sagte der Fraktionsjustiziar Helmut Diegel. Die Landesregierung in Düsseldorf hatte zuvor den Studentenvertretern im Hochschulgesetz einen politischen Bildungsauftrag zugebilligt. Der Verfassungsgerichtshof kassierte diese Bestimmung. Er erklärte das Uni-Gesetz im Ganzen für verfassungskonform. Es müsse nur einschränkend so ausgelegt werden, dass dem AStA kein allgemeinpolitisches Mandat zustehe. Die Studentenvertretungen seien nicht zum Eintreten und Werben für gesellschaftspolitische Ziele berechtigt, hieß es weiter.

Das allgemeinpolitische Mandat hatte an der Universität Münster für Aufregung gesorgt. Ein Student hatte mehrfach gegen den AStA geklagt, weil die Studentenvertreter ihre Kompetenzen überschritten und sich auch zu anderen als hochschulpolitischen Themen geäußert hätten.

Besonders krass war der Münsteraner Fall der „ZeitzeugInnengespräche“ der Fachschaft Geschichte. Die lud den KZ-Häftling und Widerstandskämpfer Emil Carlebach zu solchen Gesprächen – und informierte in einer Publikation Semesterspiegel darüber. Das Gespräch mit dem in den KZs Buchenwald und Dachau Inhaftierten war für die Richter eine „inhaltlich wertende Auseinandersetzung mit dem Studienfach“. Die stehe nur dem einzelnen Studenten zu, nicht aber dem AStA. cif