Bernhard Stoevesandt
■ AKW-Verhinderter

6.230,90 Mark sowie Prozess- und Anwaltskosten muss der Bremer Atomkraftgegner Bernhard Stoevesandt an die Deutsche Bahn AG zahlen. Dieses Urteil hat jetzt das Landgericht Münster in der Berufungsinstanz gefällt. Wie berichtet, hatte sich Stoevesandt im März 1998 mit einem Rohr und seinen Händen unter einer Schiene auf der Castor-Strecke nach Ahaus festgekettet. Die Polizei hatte den Strang darum aufschneiden lassen.

Das Gericht wies die Berufung mit der Begründung zurück, das Durchtrennen der Gleise durch die Polizei stelle eine „dem Beklagten zurechenbare adäquate-kausale Folge der Eigentumsverletzung dar“. Dazu Stoevesandt: „Es scheint so, dass es in diesem Land möglich ist, dass Behälter mit dem gefährlichsten Zeug, das in unserer Gesellschaft produziert wird, illegal transportiert werden können, dass gegen Menschen, die sich wehren, massiv mit Polizei vorgegangen wird, dass Polizeibeamte mutwillig Dinge zerstören können, weil sie wissen, dass die Kosten den Protestierenden aufgedrückt werden.“ Jeti