Gegen neue Hürden

■ Schleswig-Holstein kündigt Alleingang beim Staatsangehörigkeitsrecht an

Einen Alleingang Schleswig-Holsteins bei den Verwaltungsvorschriften zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht hat Innenminister E-kkehard Wienholtz (SPD) für den Fall angekündigt, dass Bayern weiterhin „jeden vernünftigen Kompromiss“ verhindere. „Wir werden unsere eigenen Bestimmungen in Kraft setzen, falls sich die Länder auf ihrer Sitzung am Freitag nächster Woche nicht einigen“, sagte Wienholtz gestern.

Seinem bayerischen Amtskollegen Günther Beckstein (CSU) wirft er vor, den Willen des Gesetzgebers auszuhöhlen: „Es werden immer neue Hürden aufgebaut, die die Einbürgerung erheblich erschweren, für manche Ausländer sogar unmöglich machen.“ Das seit 1. Januar geltende neue Recht wolle aber das Einbürgern fördern und die Integration erleichtern.

Wienholtz wandte sich besonders gegen einen formalisierten schriftlichen Sprachtest. Zwar müssten einbürgerungswillige Ausländer über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Ausreichend als Nachweis wären aber ein Hauptschulabschluss, die Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule, ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule, eine abgeschlossene deutsche Berufsausbildung oder das von Volkshochschulen vergebene „Zertifikat Deutsch“.

Zudem plädierte Wienholtz dafür, den Einbürgerungsbehörden einen flexiblen Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Hinnahme von Mehrstaatigkeit einzuräumen. Er betonte auch, dass es bei der Einbürgerung in Schleswig-Holstein keine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gebe. Erst wenn sich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen ergeben sollten, werde der Verfassungsschutz eingeschaltet. lno