Kein Raubtier, kein Schmerzensgeld

Oldenburg (dpa) – Die Stadt Oldenburg muss nicht für die Attacke eines wild gewordenen Rehbocks auf eine Spaziergängerin und ihren Hund gerade stehen. Laut Amtsgericht Oldenburg ist ein Rehbock kein „gefährliches Raubtier“, weshalb der Angriff „zu den allgemeinen Lebensrisiken“ gehöre, begründete das Amtsgericht das Urteil. Eine 54 Jahre alte Oldenburgerin hatte die Kommune auf Schmerzensgeld verklagt. Nach Schilderung der Klägerin hatte der marodierende Bock ihr eine Fleischwunde am Bein zugefügt. Zuvor sei ihr Welsh-Terrier auf die Stangen genommen und durch die Luft geschleudert worden. Der Hund leide noch heute unter einem Schleudertrauma.