piwik no script img

Kein Raubtier, kein Schmerzensgeld

Oldenburg (dpa) – Die Stadt Oldenburg muss nicht für die Attacke eines wild gewordenen Rehbocks auf eine Spaziergängerin und ihren Hund gerade stehen. Laut Amtsgericht Oldenburg ist ein Rehbock kein „gefährliches Raubtier“, weshalb der Angriff „zu den allgemeinen Lebensrisiken“ gehöre, begründete das Amtsgericht das Urteil. Eine 54 Jahre alte Oldenburgerin hatte die Kommune auf Schmerzensgeld verklagt. Nach Schilderung der Klägerin hatte der marodierende Bock ihr eine Fleischwunde am Bein zugefügt. Zuvor sei ihr Welsh-Terrier auf die Stangen genommen und durch die Luft geschleudert worden. Der Hund leide noch heute unter einem Schleudertrauma.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen