Dopingfälle im DDR-Sport verjähren nicht

Leipzig (rtr) – Doping im DDR-Sport ist nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bis zur Wiedervereinigung nicht verjährt. Der 5. Strafsenat verwarf die entsprechende Revision eines DDR-Sportarztes gegen seine Verurteilung durch das Berliner Landgericht, teilte der Senat gestern mit.