Hartmut Frensel

Strafe für AfB-Plakate

Die Bürgerschaftswahl ist vorbei, die Wählergemeinschaft Arbeit für Bremen (AfB) ist nicht mehr. Dennoch fand sich gestern der noch existente Landesvorsitzende Hartmut Frensel für ein Vergehen vor Gericht, das seine Arbeiter für Bremen im Wahlkampf zu verantworten hatten: Zwei von 500 Wahlplakaten waren falsch gehängt. Der Sicherheitsabstand von zehn Metern bis zur Kreuzung war nicht gewahrt, ein Bußgeldbescheid verhängt worden.

Nach der Rechnung über 236 Mark hatte Frensel Widerspruch eingelegt. Zwar ging er von einer aufschiebenden Wirkung seines Einwandes aus, allerdings kam kurz darauf eine Mahnung - merkwürdigerweise über 230 Mark plus drei Mark Mahngebühr. Ein Anruf im Stadtamt ergab laut Frensel, dass die Sache „geklärt“ sei. Doch Irrtum: Frensel bekam eine Einladung vor Gericht.

Der Richter überredete den willigen AfBler schließlich, den Widerspruch zurückzunehmen, damit die Sache vom Tisch kommt. Die Gerichtskosten allerdings muss Frensel jetzt auch noch tragen. cd