BEB-Verkauf brachte „keinen Gewinn“

■ Der Senat lässt sich von Anwälten bestätigen: BEB-Privatisierung brachte der Stadt keinen Gewinn/ Bremer Müllgebühren-Zahler bekommen deshalb keine müde Mark zurück

Der Verkauf der Bremer Entsorgungsbetriebe (BEB) hat keinen Gewinn gebracht. Zu diesem Schluss kommen Juristen in einem Entwurf für einen Gemeinschafts-Aktenvermerk der FIDES Treuhandgesellschaft und der Anwaltskanzlei Büsing, Müffelmann & Theye. Die 18-seitige Expertise zum Thema „Privatisierung der Bremer Entsorgungsbetriebe/Verwendung der Verlaufserlöse“ wurde im Auftrag von Bausenatorin Tine Wischer (SPD) erstellt und bestätigt, was die Grünen und andere Kritiker des Verkaufs schon lange sagen: Der Verkauf zieht finanzielle Folgen in Millionenhöhe nach sich.

Dass in der Expertise Fehler eingeräumt werden, die die Privatisierung betreffen, wäre allerdings weit gefehlt. Vielmehr sammeln die Juristen Argumente für mögliche Gerichtsauseinandersetzungen in der Zukunft. So pochte in der Vergangenheit zum Beispiel die ehemalige Grünen-Abgeordnete Lisa Wargalla darauf, dass eventuelle Verkaufsgewinne als Gebührennachlass den Bremer Verbrauchern weitergegeben werden müssten. Schließlich seien die privatisierten Betriebsteile vorher auch durch das Steuergeld der Bürger finanziert und errichtet worden.

Dabei berief man sich immer wieder auf ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 15. Dezember 1994: Damals war der Stadt Dortmund auferlegt worden, die Bürger an den Gewinnen zu beteiligen, die durch die Privatisierung von Abfallentsorgung und Straßenreinigung entstehen. Die Juristen kommen nun zu dem Ergebnis, dass das Urteil aus Münster „nur eingeschränkt“ auf Bremen übertragbar sei.

Festzuhalten sei „dass die im Zuge der Privatisierung erzielten Veräußerungserlöse nicht ausreichen, um der Stadtgemeinde ihr gebundenes Kapital sowie die privatisierungsbedingten Kosten zu erstatten. Mit anderen Worten: Die Stadtgemeinde hat durch die Privatisierung zwar Einnahmen, aber keinen Gewinn erzielt, da den Veräußerungserlösen erhebliche Vorleistungen des Haushalts und noch kommende Belastungen gegenüberstehen, die nicht vom Gebührenzahler getragen wurden bzw. werden.“ Daher stehe der Erlös der Privatisierung nicht den Steuerzahlern direkt zu, sondern dürfe in den allgemeinen Haushalt einfließen. Allerdings, darauf weisen die Juristen ausdrücklich hin, sei diese Rechtsauffassung „weder höchstrichterlich noch obergerichtlich abgesichert“.

Insgesamt seien der Stadtgemeinde durch die Privatisierung des Abfall- und Abwasserbereiches der BEB 1,29 Milliarden Mark zugeflossen. Doch schon im letzten Herbst waren in einer Vorlage für den Haushalts- und Finanzausschuss Kosten der Privatisierung benannt worden: Im Zeitraum von 1999 bis 2008 wurden die Folgekosten der Privatisierung auf 312,4 Millionen Mark geschätzt. Schliesslich muss Bremen alte Kredite abbezahlen, die Blocklanddeponie sanieren und „kurzfristigen Verpflichtungen“ nachkommen. Allein im Jahr 1999 musste der Senat dafür bereits 93,8 Millionen Mark in den Haushalt einrechnen. Zudem werden in Zukunft pro Jahr 37 Millionen Mark nicht mehr eingenommen, die früher die Stadt von der BEB als „Stammkapitalverzinsung“ aus angesammeltem Kapital bekam.

Bereits im Januar 1998 war der Bremer Rechtsanwalt Niels Griem zu dem Schluss gekommen, dass das Urteil aus Münster in Bremen anwendbar sei. Er schlug damals vor, die BEB zu einer Anstalt des Öffentlichen Rechts zu machen, um Gebührenerhöhungen für die Verbraucher zu vermeiden. Doch die große Koalition folgte dem Vorschlag, den auch die Grünen unterstützten, nicht. cd