Hessenwahl nicht end-gültig

Wahlprüfungsgericht befasst sich vor neuen Beratungen wegen CDU-Finanzaffäre mit Befangenheitsanträgen

WIESBADEN taz ■ Das hessische Wahlprüfungsgericht hat gestern bis zum späten Abend hinter verschlossenen Türen im hesssischen Landtag in Wiesbaden getagt. Am runden Tisch kämpfte das Gremium auf juristischem Neuland. Die Entscheidung darüber, ob die Rechtsgültigkeit der Hessenwahl 1999 wegen der schwarzen Kassen der CDU überprüft werden muss, ist ein Novum in der Justizgeschichte.

Das Gericht hatte bisher nur über Bagatellbeschwerden zu entscheiden. Außerdem ist die Frist für eine Anfechtung der Wahl eigentlich bereits abgelaufen. Zu Beginn der Sitzung hatte sich das Gericht mit drei Befangenheitsanträgen befasst. Die CDU warf Richterin Tilmann vor, dass sie den Kandidaten der SPD bei der Darmstädter Oberbürgermeisterwahl mit einer Zeitungsanzeige unterstützt hatte. Die anderen beiden Beschwerden richteten sich gegen den Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU, Stefan Grüttner. hei