Ja zur Frauenquote

Europäischer Gerichtshof: Hessens Männer werden durch das Frauenförderungsgesetz nicht diskriminiert. CDU-ler hatten geklagt

Aus Karlsruhe CHRISTIAN RATH

Der hessische Weg zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst ist mit Europarecht vereinbar. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Eine Klage von 45 CDU-Landtagsabgeordneten ist damit wohl gescheitert.

Die Christdemokraten hatten vor dem hessischen Staatsgerichtshof geklagt, der das Verfahren in Luxemburg vorlegte. Die CDU-Politiker monierten, dass das 1993 von der damaligen Frauenministerin Heide Pfarr (SPD) erarbeitete Gleichstellungsgesetz Männer diskriminiere.

Vorgesehen sind in dem Gesetz „flexible“ Frauenquoten, die je nach Bereich – etwa bei der Feuerwehr – auch unter 50 Prozent liegen können. In „Frauenförderplänen“ muss sich jede Dienststelle überlegen, wie sie bei Neuanstellungen den Frauenanteil erhöhen und bei Beförderungen den Aufstieg von Frauen erleichtern kann. Hält sie die selbst gesetzten Ziele nicht ein, muss sie sich gegenüber der übergeordneten Behörde rechtfertigen.

Gemessen wurde das Gesetz an einer EU-Richtlinie zur Verwirklichung der Gleichberechtigung im Arbeitsleben, die auch Maßnahmen zur gezielten Frauenförderung ermöglicht. Als eine solche „positive“ Maßnahme wurde vom EuGH nun auch das hessische Gesetz akzeptiert. Die Entscheidung kam nicht überraschend, da sich das EU-Gericht schon zum dritten Mal mit deutschen Quotengesetzen befasste. Zwar stoppte der EuGH 1995 das Bremer Gleichstellungsgesetz. Zwei Jahre später akzeptierte er dann aber die nordrhein-westfälische Regelung. Als Ausgleich gegen die „faktische“ Ungleichbehandlung von Frauen sei eine gewisse rechtliche Bevorzugung zulässig, erklärte der EuGH damals. Eine Härtefallklausel zugunsten männlicher Bewerber ermöglichte dem EuGH die Zustimmung.

Auf dieser Linie lag nun auch die gestrige Entscheidung zum hessischen Gesetz. Auch hier liege kein „Automatismus“ zugunsten der Frau vor, so der EuGH. Der hessische Staatsgerichtshof muss nun entscheiden, ob in Hessen tatsächlich die „persönliche Lage aller Bewerberinnen und Bewerber“ geprüft wird.

Unter der neuen Frauenministerin Marlies Mosiek-Urbahn (CDU) ist das Gesetz bisher weiter angewandt worden. Allerdings besteht jetzt erst ab 50 (früher 20) Beschäftigten pro Dienststelle die Pflicht zur Aufstellung eines Frauenförderplans. Hauptproblem bei der Umsetzung ist derzeit, dass es im Staatsdienst kaum zu Neueinstellungen kommt. In einem Bericht der alten Landesregierung hieß es 1998 noch: „Hätte es das Gleichberechtigungsgesetz nicht gegeben, wären die Rationalisierungsmaßnahmen in wesentlich stärkerem Maße zu Lasten der Frauen gegangen.“