GEZ schnüffeltim Zwielicht

HANNOVER epd ■ Aus Gründen des Datenschutzes sollte die allgemeine Rundfunkgebührenpflicht abgeschafft werden. Diese Auffassung vertritt der niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Burckhard Nedden. Seiner Einschätzung nach kommt der von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verwaltete Datenbestand über die Rundfunkteilnehmer „praktisch einem Bundesmelderegister gleich“. Ein solches aber sei „rechtlich nicht zulässig“, so Nedden. Dass die Einwohnermeldeämter Daten der Bürger an die GEZ als einer Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weitergeben dürften, sei „ein deutlicher Systembruch im Melderecht“, kritisierte der Datenschutzbeauftragte in Hannover. Die Arbeit der GEZ werde außerdem von vielen Betroffenen als „Schnüffelei“ empfunden.