„Sektenfilter“ bleibt

■ Verwaltungsgericht: Scientology unterliegt der Innenbehörde

Scientology ist gestern beim Versuch, der Innenbehörde die Verbreitung der so genannten „Technologie-Erklärung“ zu verbieten, gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies die Klage zweier Scientloginnen als „unbegründet“ sowie das Begehren der „Scientology Kirche e.V.“ als „unzulässig“ ab.

Seit einigen Jahren führt die „Arbeitsgruppe Scientology“ (AGS) der Innenbehörde auch Beratungen für Unternehmen durch, die die Praktiken von Scientologen-Firmen fürchten. Da die Behörde aus datenschutzrechtlichen Gründen über Mitgliedschaften keine Auskunft geben darf, rät die AGS den Interessenten, verdächtigen Geschäftspartnern die „Technologie-Erklärung“ vorzulegen. In der können sich dann die Betreffenden von „Praktiken“ und „Technologien“ des Scientologen-Führers L. Ron Hubbard distanzieren.

Weil ein Pharmaunternehmen ihr eine derartige Erklärung abverlangen wollte, hatte eine Scientologin und Inhaberin eines Wickelstudios die Innenbehörde verklagt. Scientology schloss sich dieser medienträchtigen Klage als Verein an. Das Verwaltungsgericht hält die Klagen jedoch für unberechtigt. Grund: Wenn ein Unternehmer den Praktiken eines Partners auf den Zahn fühle, bestehe keine direkte „Kausalität“ zur Beratung der Behörde, da dies eine „autonom“ gefällte Entscheidung sei, die auch nicht in die „Religions“- oder „Vereinsfreiheit“ eingreife.

Zuvor hatte der Münchner Scientology-Hausanwalt Wilhelm Blümel das Forum genutzt, um gegen den „Sektenfilter“ als „Diskriminierung“ und „Verstoss gegen die Menschenrechte“ zu predigen. Es sei in der Bundesrepublik „eine Stimmung“ geschaffen worden, in der das Bekenntnis zu Scientology zur Ächtung und persönlichen Zerstörung führe. Durch staatliches Vorgehen würden Scientologen regelrecht verfolgt. Blümels Vergleich: „Kauft nicht bei Scientologen“ komme der Nazi-Losung „Kauft nicht bei Juden“ gleich. Blüme: „Der Staat hat kein Recht zum Boykott aufzurufen.“

Die AGS kann nach der Entscheidung nun erstmal beruhigt weiterarbeiten. Vertreter Rüdiger Hintze: „Es ist staatliche Aufgabe, vor den Geschäftspraktiken, die Hubbard propagiert, zu warnen.“ Scientology kündigte indes Berufung an. Peter Müller