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Rückkehr ausgeschlossen

Bayrischer Petitionsausschuss lehnt Bleiberecht für abgeschobene Armenierin ab. Bündnisgrüne: Ein Verstoß gegen Beschluss der Innenministerkonferenz

BERLIN taz ■ Die bereits abgeschobene Mutter eines armenischen Mädchens darf vorerst nicht nach Deutschland zurückkehren. Einen entsprechenden Antrag mehrerer Initiativen hat der Petitionsausschuss des Bayrischen Landtages gestern mit CSU-Mehrheit abgelehnt. Zuvor hatte bereits der Verwaltungsgerichtshof Regensburg in einer Eilsache eine Duldung der Familie abgelehnt. Die endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.

Im Februar hatte das Münchener Innenministerium die Armenierin gegen den Willen des Landratsamtes Regensburg ohne ihre minderjährige Tochter abgeschoben. Nach Auffassung der Innenbehörde fiel die Familie nicht unter die so genannte Altfallregelung.

Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 1999 muss ein Antragsteller seit mehr als sieben Jahren in Deutschland leben und seinen Lebensunterhalt selbstständig bestreiten. „In Bayern muss er für die letzten sieben Jahre nachweisen, dass er nicht auf Sozialhilfe angewiesen war. Andere Bundesländer wie Niedersachsen haben diese Formulierung großzügiger interpretiert. Für sie ist entscheidend, ob der Antragsteller künftig allein für sich sorgen kann“, sagte Maria Scharfenberg, grünes Mitglied im Petitionsausschuss des Bayrischen Landtages, zur taz. Die Armenierin hatte bereits seit zwei Jahren keine staatliche Unterstützung mehr bezogen.

Die Haltung der Grünen ist eindeutig: Für sie geht Bundesrecht vor Landesrecht. „Wir wollen uns gegenüber Staatsminister Ludger Vollmer noch einmal für die Frau stark machen“, betonte Scharfenberg. Im Klartext: Die Partei will eine bundesweite Lösung durchsetzen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Fraktion gestern im Anschluss an die Entscheidung des Petitionsausschusses gefasst.

SPD und Grüne hatten den Antrag von Initiativen und Bürgern aus der Oberpfalz unterstützt. Sie wollten erreichen, dass die Mutter des zehnjährigen Mädchens zurück nach Bayern kommen kann. Das Kind soll nun zu seiner Familie nach Armenien geschickt werden. In Pentling bei Regensburg, wo die Familie lebte, war das Vorgehen des Innenministeriums auf heftigen Widerstand in der Bevölkerung gestoßen. Die Behörde hatte der Frau vorgeworfen, das Kind als „Faustpfand“ für ihre Rückkehr zu benutzen. nm

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