Versichert bei Explosion

Ist das Fahrrad verschwunden, zahlt die Versicherung – nicht in jedem Falle. Vor Abschluss die verschiedenen Angebote checken und bei allen unbedingt auf das Kleingedruckte achten

von WOLFGANG A. LEIDIGKEIT

Rund 500.000 Fahrräder fallen in Deutschland jährlich unter die Räuber beziehungsweise werden als gestohlen gemeldet. Was nicht unbedingt identisch sein muss. Doch auch die Bundesregierung ist sich des Ernstes der Lage bewusst und spricht in ihrem Fahrradverkehrsbericht von einer jährlichen Schadenssumme von 300 Millionen Mark.

Was sie nicht sagt: Die Staatsorgane sind dem Phänomen der verschwundenen Bikes nicht gewachsen. Die Aufklärungsquote liegt seit Jahren unter 10 Prozent. Also scheint eine Fahrradversicherung Sinn zu machen. Offensichtlich denken so auch die Verkehrsclubs, die das Velo für unverzichtbar halten und deshalb ihren Mitgliedern zu einer entsprechenden Versicherung raten.

Über den VCD (Verkehrsclub Deutschland) lässt sich eine Fahrraddiebstahlversicherung bei der Deutsche Allgemeinen abschließen – sofern man mindestens sechs Monate Mitglied ist. Das Informationsmaterial ist vorbildlich. Der Versicherer weist sogar darauf hin, dass eine Versicherung des Velos im Rahmen einer Hausratversicherung preisgünstiger ist. Trotzdem sollte auf das Kleingedruckte geachtet werden.

So besteht beispielsweise in Fahrradgemeinschaftskellern nur dann Versicherungsschutz, wenn das Velo mit einem kältespraysicheren Bügelschloss oder mit einem stahlummantelten Stahlseilschloss gesichert ist.

Auf Antrag kann ein Fahrradanhänger mitversichert werden. Bei Kodierung von Rad beziehungsweise Anhänger werden zehn Prozent Rabatt gewährt. Versichert ist der Neuwert. Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt zehn Prozent, mindestens 100 Mark. Die Versicherung gilt weltweit.

Auch der ADFC (AllgemeinerDeutsche Fahrrad-Club) will seine Mitglieder vor Schaden bewahren und empfiehlt ihnen das Vollkasko-Produkt BIKE ASSekuranz des Versicherungsmaklers Pergande & Pöthe. Wer auf ihn hört, ist nicht nur gegen Diebstahl versichert, sondern auch gegen Schäden, die durch Unfall und Transportmittelunfall hervorgerufen werden.

Allerdings sind die Bedingungen mit zahlreichen Ausschlüssen und Auflagen gespickt. So reicht zum Beispiel die Unterbringung des unverschlossenen Velos in einem Fahrradgemeinschaftskeller nicht aus. Besonders ärgerlich: Dieser Hinweis ist ausschließlich in den Versicherungsbedingungen enthalten. Im Verkaufsprospekt taucht er nicht auf! Auch bei gewerblicher Nutzung des Velos (Fahrradkuriere) besteht – wie auch beim VCD – kein Versicherungsschutz.

Versichert ist der Zeitwert des Rades bei Vertragsabschluss. Die Versicherungsleistung reduziert sich ab dem zweiten Jahr jährlich um jeweils fünf Prozent der Versicherungssumme. Selbstbeteiligung je Schaden: zehn Prozent, mindestens 50 Mark, maximal 500 Mark. Bei Schadenfreiheit werden Rabatte eingeräumt. Achtung Fahrradreisende: Der Geltungsbereich beschränkt sich auf wenige Länder und kann nur auf Antrag und gegen Beitragszuschlag ausgedehnt werden. Bei der ebenfalls im Angebot befindlichen Teilkaskoversicherung – hier sind neben Diebstahl noch Brand, Blitzschlag und Explosion abgedeckt – können nur Räder mit einem Wert bis 999 Mark versichert werden.

Auch in Fahrradläden zeigt man sich fürsorglich. Dort wird gern die Vollkaskoversicherung Top-Schutz der ARAG ins Gespräch gebracht. Eine Versicherung mit einem umfangreichen Schutz. Ob Komponenten wie Schutzbrief und Inspektionsgutschein allerdings wirklich gebraucht werden, muss jeder für sich selbst entscheiden. Und die im Vertrag enthaltende Haftpflichtversicherung? Sie bezieht sich ausschließlich auf die Schäden, die man als Rad fahrender Mensch anrichtet. Sie kann daher eine allgemeine Privathaftpflichtversicherung keinesfalls ersetzen.

Versichert ist der Neuwert des Rades. Bei Fahrraddiebstählen und -unfällen wird Naturalersatz in Form eines Gutscheins geleistet. Wegen des üppigen Umfangs ist die Versicherung teuer. Dafür droht Selbstbeteiligung – anders als bei Pergande & Pöthe und dem VCD – hier nur bei Diebstahl von Fahrradteilen. Bei Schadenfreiheit wird Rabatt eingeräumt – jedoch erstmals nach fünf Jahren. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Eine billigere Alternative vom gleichen Anbieter scheint die so genannte Standard-Schutz zu sein, eine Teilkasko mit geringerem Versicherungsschutz.

Zurück zur Hausratversicherung, die ja nicht nur der VCD ins Spiel bringt. Wer eine hat, könnte mit dem zusätzlichen Einschluss von „einfachem Fahrraddiebstahl“ gut bedient sein. Bei einem 1.000 Mark teuren Velo kostet die Diebstahlversicherung bei günstigen Anbietern jährlich um die 60 Mark. Zum Vergleich: Beim ARAG Standard-Schutz werden für ähnlichen Umfang 108 Mark fällig, beim VCD gar 125 Mark.

Da aber keine Versicherung in der Lage ist, Diebe abzuschrecken, pfeifen viele Fahrradbesitzer auf jeglichen Schutz irgendeiner Assekuranz. Und investieren lieber in ein Bügel- oder Kabelschloss. Wenigstens bei den guten dürften sich die Langfinger die Zähne ausbeißen.