Kein Patent für Embryonen

Die Unversität Edinburgh gibt dem Druck nach. Das umstrittene Embryonenpatent soll geändert werden. Für Kritiker ist das nur ein Etappensieg

BERLIN taz ■ Bei dem Streit um das umstrittene Embryonenpatent hat der Patentinhaber, die Universität Edinburgh, nachgegeben. Sie hat jetzt eine veränderte Fassung des Patents EP 0695351 beim Europäischen Patentamt (EPA) in München eingereicht. Demnach soll der Schutzumfang des Patents nicht mehr die genetische Manipulation von menschlichen Embryonen umfassen. Ein EPA-Sprecher bestätigte, dass entsprechende Anträge der Universität Edinburgh vorlägen.

Die Patentschrift, die im Februar von der Umweltschutzorganisation Greenpeace publik gemacht worden war, hatte eine heftige Debatte über die Grenzen der Patentierbarkeit ausgelöst. Vor allem das EPA in Müchnen war kritisiert worden, weil es ein Patent zugelassen hatte, dass sowohl gegen das Europäische Patentübereinkommen als auch gegen die EU-Richtline über biologische Erfindungen verstoße. Beides schließt die Patentierbarkeit von Manipulationen der menschlichen Keimbahnzellen aus.

Das EPA entschuldigte sich seinerzeit damit, dass die Patenterteilung „irrtümlich“ erfolgt sei. Von zahlreichen Organisationen und Politikern war deshalb gefordert worden, dass beim EPA eine zusätzlich Kontrollinstanz eingeführt werden müsse, um ethisch nicht zu rechtfertigende Patente zu verhindern.

Trotz des Rückziehers der Unversität Edinburgh hält Greenpaece seinen Sammeleinspruch, der von rund 7.500 Personen getragen wird, gegen das gesamte Patent aufrecht. Denn auch das geänderte Patent schließe noch immer die „Verwertung menschlicher Embryonen durch Entnahme von Organgewebe, Zellen und Blut“ ein, teilte die Umweltschutzorganisation mit. „Biotechnik-Firmen müssen einsehen, dass sei nicht wahllos Lebewesen patentieren können“, sagte Greenpaece-Sprecher Christoph Then. Es reiche nicht aus, ein einzelnes Patent nachzubessern. Das Patentrecht müsse grundsätzlich auf den Prüfstand.

WOLFGANG LÖHR