Freiheit für Hochschulen

■ Keine Gebühren, starke Präsidenten: Forderungen für neues Hochschulgesetz

Hamburg bekommt ein neues Hochschulgesetz für mehr Freiheit der Hochschulen und weniger starre Regeln. Weil dieses Gesetz nicht ausschließlich in Köpfen von Behördenmitarbeitern ausgebrütet werden soll, hat Wissenschaftssenatorin Krista Sager (GAL) sich für ein „moderiertes Gesetzgebungsverfahren“ entschieden und drei Tage lang 250 VertreterInnen von Hochschulen, Gewerkschaften, Politik, Kammern, Verbänden und Behörden zu unterschiedlichen Themenkomplexen diskutieren lassen. Die Ergebnisse sollen in das neue Gesetz Eingang finden.

Herausgekommen sind im Wesentlichen Forderungen, die Krista Sagers Linie unterstützen; vieles muss aber noch konkretisiert werden: Zum Thema Teilzeitstudium soll es ein Modell geben, „das mehr ist als verlängerte Studienzeiten“, kündigt Sager an. „Wie genau das aussehen soll, ist noch in der Diskussion.“ Studiengebühren soll es für das Erststudium nicht geben. Die Formulierung des Gesetzes hänge aber von den Beratungen auf Bundesebene ab. Für StudentInnen, die Probleme mit dem Prüfungsverfahren haben, soll es möglicherweise eine Anlaufstelle geben.

Zum Thema Leitungs- und Entscheidungsstrukturen an den Hochschulen war das Ergebnis, dass weniger durch Gesetze und mehr durch die einzelnen Hochschulen selbst geregelt werden sollte.

Weitere Forderungen: Leitungen von Hochschulen und Fachbereichen stärken, wobei an kollegiale Leitungen mit Zuständigkeit für Ressorts gedacht ist. Der Hochschulpräsident ist per Misstrauensvotum abwählbar und die Gremien erhalten mehr Macht in ihrer Eigenschaft als Kontroll- und Entscheidungsorgane in Grundsatzfragen. „Ich denke da an einen erweiterten Senat“, sagt Sager.

Zum Thema „Rechtsform“, hinter dem sich auch die viel diskutierte Frage verbirgt, ob Hochschulen sich etwa in Stiftungen umwandeln dürfen, will die Senatorin eine Expertenkommission einsetzen.

Der Gesetzentwurf geht demnächst in den Senat, während des Sommers können Hochschulen und andere Beteiligte ihre Stellungnahmen abgeben. Anschließend überarbeitet die Behörde den Entwurf, der Senat beschließt ihn und im Sommer 2001 soll die Bürgerschaft das neue Gesetz verabschieden. Sandra Wilsdorf