Jubel bei Fluglärm-Initiative

■ Gericht verbietet der DASA weitere Probestarts

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts löste gestern Jubel aus bei der Vereinigung zum Schutz Flugverkehrslärm-Geschädigter: „Das ist das erste Mal, dass die Anwohner Recht bekommen“, freut sich Monika Morschel. Das Verwaltungsgericht hat am Freitag die genehmigten Probestarts der Daimler-Chrysler Aerospace Airbus GmbH auf der Sonderstartbahn verboten. Ein Landwirt hatte schon im Januar gegen die Außenstarts geklagt.

Sechs mal hatte das Wirtschafts- und Häfenressort 1999 der DASA die Außenstart-Genehmigung für Testflüge erteilt. Fünf der Flüge wurden bereits absolviert. Der sechste „wird wohl jetzt nicht mehr stattfinden“, glaubt Luftfahrtreferent Dettmar Dencker. Am 31. Juli wäre die Start-Genehmigung für die DASA ohnehin ausgelaufen.

Der Fluglärm-Initiative dagegen geht es um das Prinzip. „Manche sagen, wir sollen uns nicht so anstellen wegen der paar Starts“, erzählt Morschel. Sie glaubt aber, dass die Ausnahmegenehmigung „ein Einstieg war, die Startbahnverlängerung für den zivilen Flugverkehr nutzen“.

Dennoch könnte die Stadt Bremen Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss einlegen, um spätere Genehmigungen nicht auszuschließen. „Es gibt einen hohen Beratungsbedarf“, erklärt Dencker. Zuständig sei jetzt die Stadtgemeinde als Gesellschafter des Flughafens, die durch den Senator für Finanzen vertreten wird. pipe