kleine clausologie

Wie der Numerus Clausus funktioniert

„Numerus Clausus“ (NC) heißt „geschlossene Zahl“. Er legt die Anzahl der Bewerber fest, die einen Studienplatz bekommen.

Es gibt zwei verschiedene NC. Der absolute wird von der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) bundesweit festgestellt. Sie weist für eine Reihe von begehrten Fächern, zum Beispiel Jura, Studienplätze zu. Für die Bewerber gilt: Wer bessere Noten im Abitur vorweisen kann, wird bevorzugt. Auch Wartezeiten werden berücksichtigt.

Den örtlichen NC legen die Unis selbst fest. Falls ein Fachbereich sich dem Ansturm der Bewerber nicht mehr gewachsen sieht, kann er beantragen, nur noch eine bestimmte Anzahl von Studienanfängern zuzulassen. Auch hier werden Abi-Note und Wartezeit der Bewerber berücksichtigt. Das zuständige Land muss den örtlichen NC genehmigen. KAM