Straßen illegal finanziert

■ Erst mal keine Erschließungsbeiträge

Wenn die Stadt eine neue Straße baut, müssen die Anlieger zahlen – und zwar 90 Prozent der Baukos-ten. Ab sofort gilt das in Bremen nicht mehr so ohne weiteres. Die örtliche Daimler-Benz-Niederlassung hatte einst gegen eine Beteiligung am Straßenbau in Grohn geklagt.

Recht bekam nun erst die ARAL, die das Gelände inzwischen gekauft hat: Die neue Straße entspricht nicht dem Bebauungsplan. Noch gravierender: Für das Gewerbegrundstück existiert kein gültiger Bebauungsplan. Danach hätte sich aber die genaue Höhe des vom Eigentümer zu leistenden Beitrags gerichtet. Weil sie für so einen Fall keine Regelung vorsieht, kassierte das Verwaltungsgericht nun die „Erschließungsbeitragssatzung“. Demnach könnte Bremen erst nach einer Änderung des Ortsgesetzes wieder Beiträge erheben.

Aber Grundstückseigner sollten sich nicht zu früh freuen: Die Stadt kann Anlieger dann auch nachträglich für bereits fertig gestellte Straßen zur Kasse bitten, so das Gericht. Bausenatorin Christine Wischer (SPD) will ohnehin Berufung gegen das Urteil einlegen. „Die Satzung wurde schließlich 18 Jahre lang nicht angefochten – so was gibt man nicht einfach so aus der Hand“, sagt ihr Sprecher Holger Bruns. not