der umstrittene beschluss

Die Kultusminister zu Studiengebühren

Die KMK beschloss letzte Woche:

1. Die Länder vereinbaren, das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss [. . .] gebührenfrei zu halten.

2. Es müssen weitere Anreize geschaffen werden, damit die Hochschulen den Abschluss eines grundständigen Studiums in der Regelstudienzeit ermöglichen.

3. Um dieses sicherzustellen, können Länder Guthaben (in Form von Semestern) oder Studienkonten (in Form von Semesterwochenstunden) für ein gebührenfreies Studium einführen.

4. Nach deutlicher Überschreitung des Guthabens (Regelstudienzeit zuzüglich mind. 4 Semester oder Semesterwochenstunden gemäß Prüfungsordnungen zuzüglich 30 %) bleibt es den einzelnen Ländern überlassen, Studiengebühren zu erheben. [. . .]

7. Die Ministerpräsidenten werden gebeten, [. . .] die KMK mit der Erarbeitung eines Staatsvertragsentwurfs zu beauftragen.