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Forensische Gutachten

Das psychiatrische oder psychologische Gutachten im Rechtssystem, das forensische Gutachten, ist die Achillesferse der Strafjustiz. An zwei entscheidenden Punkten ist das Urteil eines Sachverständigen gefragt: Im Prozess beurteilt er die Schuldfähigkeit des Angeklagten und entscheidet darüber, ob dieser als Schuldiger ins Gefängnis oder als Kranker in die Psychiatrie wandert. Im Straf- und im Maßregelvollzug hat der Gutachter wiederum darüber eine Prognose zu fällen, ob sein Klient noch gefährlich werden kann oder nicht. Gegen Schuldfähigkeitsgutachten wie gegen Prognosegutachten können Einsprüche erhoben werden; fast immer jedoch übernehmen die Richter die Urteile der Sachverständigen. Gleichwohl gilt die Forensik in der Psychiatrie wie in der Psychologie als Stiefkind. Die Gutachter-Szene ist überschaubar, etwa 50 Sachverständige werden in der Republik regelmäßig in Strafverfahren bemüht. Es gibt nur drei Lehrstühle für forensische Psychiatrie und zwei für forensische Psychologie. Gutachten werden von Sachverständigen, die dafür 15 Stunden Forensik im Studium nachzuweisen haben, im Nebenjob ausgestellt. Über verbindliche Maßstäbe zur Erstellung von Gutachten herrscht kaum Einigkeit, die gültigen Richtlinien sind äußerst mager und werden zudem auch noch selten eingehalten.

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