Musik im Internet

Einigung zwischen MP3 und Konzernen. EU-Kommission legt Gesetzentwurf zum Copyright vor – mit Ausnahmen

NEW YORK/BRÜSSEL taz/afp ■ Die Musikindustrie und ihr angeblich größter Feind, die Internetfirma MP3.com Inc., haben ihre Rechtsstreitigkeiten zum Teil in einem Vergleich beigelegt. Es geht um das Copyright an Musiktiteln. Mit der Software von MP3 und ihrem Vermittlungsservice ist es erstmals ohne Mühe möglich, beliebige Musiktitel weltweit über Computer zu versenden und zu kopieren. Die Konzerne, aber auch die Künstler, sehen dadurch ihre Einnahmen aus dem Verkauf von CDs schwinden. Nun hat MP3.com eingelenkt und sich mit Bertelsmann und der Warner Music Group geeinigt, so die Firmen am vergangenen Freitag in New York.

Die Konzerne forderten Schadenersatz in Milliardenhöhe. MP3.com will nun von Warner und Bertelsmann kontrollierte Aufnahmen bei ihrem Service benutzen. User der Website können weiterhin über MP3 auf jedem beliebigen Computer Musik hören, wenn sie vorher versichern, dass sie die CD gekauft haben. Angeblich zahlt MP3.com bis zu 100 Millionen Dollar an die Plattenindustrie für die Nutzungsrechte an den Songs. Die Verfahren von Sony, Seagram und EMI, den restlichen drei der beherrschenden Record-Firmen, laufen noch, meldete CNN.

Nach jahrelangen Diskussionen hat sich auch die EU-Kommission auf eine Richtlinie zum Schutz von Musikerrechten in der Informationsgesellschaft verständigt. Sie sieht mehrere Ausnahmen von der Regel vor, dass die Urheberrechte grundsätzlich geschützt und vergütet bleiben müssen. So können Musikstücke aus dem Internet für rein private, nicht kommerzielle und Unterrichtszwecke kopiert werden. Die Phonoindustrie bemängelte, die Richtlinie lasse viele Fragen offen. Unter anderem hätten die Mitgliedsstaaten weiter die Möglichkeit, Sonderregelungen zu treffen. REM