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Die Nöte eines Hausbesitzers

1990 erwarb der Geschäftsführer einer Krankengymnastikschule das Haus in Steglitz. Der Grund: In dem Haus, das vorwiegend aus Einzimmerapartments besteht, konnte er Schüler aus Norwegen unterbringen, die an der Schule lernten. Doch seitdem es in Norwegen eine universitäre Krankengymnastikausbildung gibt, sind die 26 Wohnungen mit Dauermietern belegt; bei einigen übernimmt das Sozialamt die Miete. Nach dem Arbeitsantritt eines neues Hauswartsehepaares am 1. April 1998 versucht der Besitzer, die Streitigkeiten zwischen ihnen und einem langjährigen Mieter zu schlichten – ohne Erfolg. Er überlegt, in Absprache mit der Polizei, eine Videokamera zu installieren. Als er das Haus übernahm, sagte ihm der damalige Hauswart, dass es unter den Mietern einen „kleinen Verrückten“ gebe, der die Heizung ausschalte, wenn ihm zu heiß sei, ansonsten aber „harmlos“ sei. Probleme hatte der Besitzer eher mit anderen Mietern. Einmal kontrollierte eine Zivilstreife das Haus wegen Drogenverdachts. Ein anderer Mieter zog fluchtartig aus, weil ihm der Gerichtsvollzieher auf den Fersen war. Derzeit ist eine Schadenersatzklage anhängig, bei der der Hauswart diesen Mieter beschuldigt, ihn Silvester 2000 die Treppe hinuntergestürzt zu haben. Bis heute ist der Hauswart arbeitsunfähig.