Kein Grund für Freudentänze

Ausländer- und Beamtenrecht sind nach wie vor Streitpunkte beim Gesetz zur Homo-Ehe

BERLIN taz ■ Es hätte so gut gepasst: Pünktlich zum Christopher Street Day am Samstag wollten die Grünen den lang ersehnten Gesetzentwurf zur Homo-Ehe aus dem Hut zaubern. Noch vor der Sommerpause sollte das Gesetz in den Bundestag. Doch heute muss die Koalition die beiden letzten Streitfragen erst noch angehen:

Im Gegensatz zur SPD wollen die Grünen den Nachzug gleichgeschlechtlicher, ausländischer Partner verbindlich regeln und diesen eine Arbeitsgenehmigung erteilen. Auch über die Gleichstellung im Beamtenrecht, die vor allem die Mitversicherung des Partners in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung betrifft, streiten die Parteien noch.

Vor allem im Erbschafts- und Steuerrecht konnten die Grünen sich weitgehend durchsetzen. Allerdings haben sie anstelle des günstigeren Ehegattensplittings nur das so genannte „Realsplitting“ durchgeboxt, das für geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner gilt. Im Falle einer Erbschaft steht künftig auch homosexuellen Partnern ein Freibetrag von 600.000 Mark zu. In der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung sollen sie wie Eheleute mit versichert werden können. Die Kehrseite: In Sachen Unterhalt müssen die Lebenspartner ebenso füreinander einstehen wie Eheleute.

In zwei Punkten mussten die Grünen allerdings zurückstecken: Geplant ist nun ein so genanntes „kleines Sorgerecht“ für Kinder, das beiden Partnern erlaubt, Alltagsentscheidungen etwa über Schul- und Arztbesuche der Kinder zu treffen. Auch können Schwule und Lesben künftig keine Kinder adoptieren. Ein „Zwei-Klassen-Modell“ der Familie, kritisierte gestern der Lesben- und Schwulenverband.

Doch Beck setzt auf Zeit: Wenn die eingetragene Partnerschaft erst einmal durchgesetzt sei, lassen sich auch diese Punkte regeln. Eine Horrorvorstellung für die Union. Mit dem Entwurf zur Homo-Ehe schliddere die Regierung „in die Leitplanken der Verfassung“. Zumindest beim Steuerrecht braucht Rot-Grün aber die Zustimmung der Opposition.

Doch Beck will den Entwurf notfalls auch im Vermittlungsausschuss durchboxen. „Das Entscheidende ist, dass die Substanz stimmt.“ N. MASCHLER/U. TRÜPER