Doping-Prozess steht vor Urteilsspruch

Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre auf Bewährung wegen Körperverletzung für Angeklagte Ewald und Höppner

BERLIN dpa ■ Im Doping-Prozess gegen den langjährigen DDR- Sportchef Manfred Ewald hat die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung für den 74-Jährigen beantragt. Der Präsident des Deutschen Turn- und Sportverbandes der DDR habe sich der Beihilfe zur Körperverletzung an Sportlerinnen schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Klaus-Heinrich Debes vor dem Berliner Landgericht. Die gleiche Strafe beantragte er für den mitangeklagten Sportarzt Manfred Höppner (66). Überdies sollen beide 4.500 Mark Geldbuße zahlen.

Die Kammer hatte zuvor die Beweisaufnahme nach zwei Monaten Prozessdauer abgeschlossen und erklärt, die Verhandlung habe ergeben, dass die Angeklagten das Doping mitorganisiert hätten. Weitere Zeugen bräuchten nicht gehört werden. In dem wichtigsten Verfahren um Doping an Minderjährigen in der DDR hatte Höppner ein Teilgeständnis abgelegt, Ewald geschwiegen. Mit dem Urteil wird kommende Woche gerechnet. Der Prozess wird am Donnerstag mit Plädoyers der Nebenklage fortgesetzt.

„Die Angeklagten waren für ein System verantwortlich, das eine Vielzahl von jungen Menschen an der Gesundheit schädigte“, sagte Oberstaatsanwalt Debes. DDR-Funktionäre hätten den Sportlern „unsägliches Leid zugefügt“. Die Schäden seien in ihrem Ausmaß schwer zu bewerten. „Das ist juristisch nicht messbar“, erklärte Debes. Er halte es für bewiesen, dass in den verhandelten 22 Fällen die Opfer Gesundheitsschäden erlitten. Ewald und Höppner hätten gewusst, dass diese Schäden eintreten können.

Zur beantragten Strafhöhe sagte Debes: „Das Gesetz ist mild, aber auch dieses Gesetz ist Gesetz.“ Eine höhere Freiheitsstrafe sei nicht erforderlich. Strafmildernd müsse berücksichtigt werden, dass Ewald sich dem Prozess gestellt habe.