Rundes Kampf gegen Kampfhunde

Hamburg verbietet ab sofort 13 „gefährliche“ Hunderassen. Viele Tiere werden eingeschläfert, die anderen bekommen Leine und Maulkorb  ■ Von Elke Spanner

Zwei Tage nach dem Tod des sechsjährigen Volkan in Wilhelmsburg sind Kampfhunde in Hamburg verboten worden. Der Senat hat gestern eine entsprechende Verordnung erlassen, die ab sofort in Kraft gesetzt wurde. Das Ziel ist, so Bürgermeister Ortwin Runde (SPD), „Kampfhunde insgesamt aus dem Stadtbild herauszubekommen“.

Setzt die Stadt die neuen Regelungen so kompromisslos um, wie Runde ankündigte, wird es nach einer Übergangszeit von fünf Monaten in der Hansestadt grundsätzlich keine Pitbulls, American Stafford-shire Terrier und Staffordshire Bullterrier mehr geben, andere Kampfhunde werden nur noch in Ausnahmefällen anzutreffen sein. Bis dahin dürfen sie alle nur noch angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden.

Die nach der Vorordnung als „unwiderleglich gefährlich“ eingestuften drei Hunderassen sind grundsätzlich verboten. Beteuerungen von BesitzerInnen, dass gerade ihr Hund gutmütig sei, bleiben unberücksichtigt. Zudem hat der Senat einen Katalog von zehn Rassen aufgestellt, bei denen die Gefährlichkeit ebenfalls vermutet wird, im Einzelfall die HalterInnen aber das Gegenteil beweisen können. Über die Liste (siehe unten) hinaus gilt auch jeder andere Hund als gefährlich, der sich aggressiv verhält.

Ist ein Tier als gefährlich definiert, kann die Behörde nur ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Halten erteilen. Die Voraussetzungen dafür sind laut Runde „so hoch, dass sie nahezu unerfüllbar sind“: Wer sich ein solches Tier neu zulegen oder seinen gefährlichen Hund behalten möchte, muss ein berechtigtes Interesse gerade an diesem Exemplar nachweisen.

Dafür reicht nicht aus, dass sich jemand beschützen lassen will. Zudem muss der Halter als zuverlässig gelten, was nicht der Fall ist, wenn er strafrechtlich mit bestimmten Delikten aufgefallen ist. Das Tier muss kastriert oder sterilisiert sein und einen Chip implantiert haben, an dem bei Kontrollen sofort die Erlaubnis abgelesen werden kann. Diese Hunde müssen immer an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Die Hundesteuer für sie wird auf 1200 Mark im Jahr erhöht.

Fünf Monate haben die HalterInnen nun Zeit, ihren Kampfhund zu melden. Bis zum Nachweis dessen Harmlosigkeit oder der Entscheidung über die Erlaubnis haben alle Leine und Maulkorb zu tragen. Die Einhaltung wird verstärkt kontrolliert. Das Bezirksamt Mitte wird drei Einsatzteams aus je zwei Leuten bilden, die dafür zuständig sind. Verstöße gegen die Anleinpflicht werden mit Bußgeld bis zu 100.000 Mark geahndet.

Unerlaubte Kampfhunde zieht die Behörde ein und bringt sie zunächst ins Tierheim. Die Behörde kann aber auch die Tötung anordnen. „Zahlreiche Hunde werden eingeschläfert“, prognostizierte Runde, der eine Klagewelle empörter Besitzer auf die Stadt zukommen sieht.

Die Hundeverordnung ist nachzulesen im Internet: www.hamburg.de/aktuell/hundeverordnung/htm. Weitere Auskünfte gibts auf der Hotline 42848-2292 oder -2241.

Das Bezirksamt Harburg hat ein Spendenkonto Volkan für die Familie des getöteten Jungen eingerichtet: Haspa, BLZ 200 505 50, Konto 1264 425 180.