: Einwanderung ja, aber bitte auf Bayerisch
Die bayerische Landesregierung stellt heute ihr Konzept zur Zuwanderung vor. Grundsatz: IT-Experten sind willkommen, Asylbewerber nicht
Heute legt der bayerische Innenminister Günther Beckstein seinen Kabinettskollegen das Gesamtkonzept der CSU-Staatsregierung „zur Begrenzung und Steuerung der Gesamtzuwanderung“ vor. Einerseits soll eine „Blue Card“ das Anwerben von Fachkräften erleichtern, andererseits das Grundrecht auf Asyl abgeschafft werden. Beckstein fordert eine Höchstquote für die Gesamtzuwanderung, die Asylbewerber ebenso wie IT-Spezialisten umfassen soll.
Am Sonntag besprach Beckstein mit den Innenministern und -senatoren der CDU in den Chiemgauer Alpen das weitere Vorgehen beim Thema Zuwanderung. Heraus kam dabei erst einmal die „Blue Card“, die bayerische Konkurrenz in CSU-Farbe zur rot-grünen Green Card. Die blaue Karte soll künftig in Unionsländern ausländischen Interessenten eine befristete Aufenthaltsbefugnis einräumen. Voraussetzung: Die ausländischen Fachkräfte wurden von einer Firma angefordert. Das Innenministerium des Bundeslandes stimmt dann der Visaerteilung durch die deutschen Auslandsvertretungen generell vorab zu. Den Firmen spart das einen besonderen Visumsantrag. Unterschied zur Green Card: Neben IT-Experten können Spezialisten aus allen Fachbereichen angeworben werden. Sie dürfen aber nicht drei bis fünf Jahre (Green Card) bleiben, sondern nur solange sie eine Arbeitserlaubnis haben. Das Ganze sei ohne zusätzliche Verordnung schnell durch eine Anweisung der Innenministerien an die Ausländerämter umzusetzen. Einzelheiten wie die Länge der Arbeitserlaubnis sollen über die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg geregelt werden.
Die „flexiblere und unbürokratischere“ (CSU-Eigenlob) Regelung ist durchaus mit Becksteins Forderung nach weniger Zuwanderung zu vereinbaren. Wer wirtschaftspolitisch nicht nützlich ist, ist in CSU-Deutschland unerwünscht. Das gilt auch für Spätaussiedler. „Wir müssen deren Integrationsfähigkeit stärker prüfen“, verlangt Beckstein. Letztlich läuft das auf „Begrenzung im Aussiedlerbereich“ hinaus.
Schon Anfang Juni tönte Beckstein: „Wir brauchen mehr Leute, die uns nützen, und weniger, die uns ausnützen.“ Konkret bedeute dies: „Die bisherige Zahl von Asylbewerbern und ausländischen Sozialhilfeempfängern muss deutlich reduziert werden, um im Gegenzug qualifizierte Kräfte aus der Wirtschaft ins Land holen zu können.“
Wie das gehen soll, haben die Unionsländer am Sonntag wohl abgemacht. Vor genau einer Woche kündigten Bayern und Baden-Württemberg, unterstützt von den übrigen Unionsländern, einen Entschließungsantrag zur Einwanderungspolitik im Bundesrat für den 14. Juli an: Das Grundgesetz soll geändert, das Asylrecht vom individuellen Grundrecht zur institutionellen Garantie gemacht werden. Ein abgelehnter Asylbewerber wird dann nicht mehr vor einem Verwaltungsgericht klagen können. Die Vorstellung der CSU: Unabhängige Ausschüsse, in denen auch Vertreter der Kirchen und der Menschenrechtsorganisationen sitzen, sollen innerhalb weniger Wochen abschließend über einen Asylantrag urteilen. Eine solche Regelung würde Flüchtlingsquoten möglich machen. KONRAD LISCHKA
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