im guten wie schlechten
Was der Entwurf vorsieht
Fürsorge und Unterhalt: Die Eintragung beim Standesamt begründet gegenseitige Pflichten. Aus der Unterhaltspflicht folgt auch, dass das Einkommen des Partners in die Bedürftigkeitsprüfung bei Sozial- und Arbeitslosenhilfe sowie beim Wohngeld einbezogen wird.
Erbrecht: Homosexuelle Paare werden mit Eheleuten gleichgestellt.
Einkommenssteuer: Das Ehegattensplitting soll für die Eingetragene Partnerschaft nicht gelten. Stattdessen können bis zu 40.000 Mark des zu versteuernden Einkommens auf den Lebenspartner übertragen werden.
Kranken- und Pflegeversicherung: Lebenspartner und ihre Kinder werden beitragsfrei mitversichert.
Kleines Sorgerecht: Die Partner erhalten die Befugnis zur Mitbestimmung in alltäglichen Fragen bei der Erziehung der Kinder des Partners. Dazu zählen Schul- oder Arztbesuche.
Ausländerrecht: Die ausländerrechtlichen Vorschriften zum Familiennachzug für Ehegatten sollen auch für Lebenspartner gelten.