Volle Beamte

■ Oberverwaltungsgericht erklärt Zwangsteilzeit für rechtswidrig

Wenn ein Beamter voll arbeiten will, dürfen ihn Behörden nicht daran hindern. Zwangsteilzeit für Beamte des gehobenen und höheren Dienstes ist rechtswidrig, entschied gestern das Hamburger Oberverwaltungsgericht vorab, um die gängige Praxis zu stoppen, bis es ein Urteil gibt. Konkret ging es dabei um Polizisten, aber die Entscheidung ist auch eine schwere Schlappe für die Schulbehörde. Die stellt junge LehrerInnen auf dreiviertel Stellen ein. Nur wer Mangelfächer unterrichtet, bekommt eine ganze. Dagegen haben bislang 360 junge LehrerInnen Widerspruch eingelegt, 50 klagen vor dem Verwaltungsgericht.

„Wir werden die Entscheidung genau studieren und überlegen, wohin die Reise geht“, sagt Frauke Scheunemann, Sprecherin der Schulbehörde. Man müsse abwarten, wie erfolgreich die Kampagne zur freiwilligen Teilzeit laufen wird. „Aber eines ist klar: Die erwünschten arbeitsmarktpolitischen Effekte wären dahin.“ Im Klartext: Noch weniger Referendare werden eingestellt.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr einem hessischen Lehrer recht gegeben hatte, der sich nicht zur Teilzeit zwingen lassen wollte, hatte die Hamburger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Verhandlungen mit der Behörde aufgenommen. Dabei hatten die JunglehrerInnen angeboten, von gerichtlichen Schritten abzusehen und damit darauf verzichtet, dass sie möglichwerweise die vollen Gehälter nachgezahlt bekommen. Das hätte die Behörde um die zwei Millionen Mark gekostet.

Schulsenatorin Ute Pape (SPD) hatte die Verhandlungen „wegen der starren Position der GEW“ abgebrochen. „Völlig überraschend und nach fruchtbaren Gesprächen“, sagte die GEW, die gestern hochzufrieden war. „Wir erwarten, dass die Behörde jetzt volle Stellen anbietet. Auch für die, die keinen Widerspruch eingelegt haben“, sagt GEW-Vorsitzende Anna Ammonn.

Über diese Frage gab es gestern in der Behörde noch heftige Diskussionen. Und auch darüber, ob man sich nun einigen oder den gerichtlichen Weg bis zum Ende gehen würde. Sandra Wilsdorf