Neonazis sollen in Haft

Bundesanwaltschaft plädiert im Synagogen-Prozess auf Jugendstrafen wegen versuchter schwerer Brandstiftung

GERA dpa ■ Im Prozess um den Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge hat die Bundesanwaltschaft gestern Jugendstrafen für die Angeklagten gefordert. Die zwei vor dem Oberlandesgericht Gera (OLG) als Haupttäter angeklagten 17- und 18-jährigen Neonazis sollen für jeweils dreieinhalb Jahre in Haft. Ihnen werden versuchte schwere Brandstiftung und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Der dritte Angeklagte soll wegen Beihilfe zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt werden.

„Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und aus Gründen der inneren Sicherheit darf nicht zugelassen werden, dass in diesem Land Vorstellung über einen erneuten Holocaust aufflammen“, plädierte der Oberstaatsanwalt. Genau dies hätten die beiden Angeklagten aber beabsichtigt. „Sie wollten nach ihren eigenen Worten der Welt klar machen, dass Adolf Hitlers Ideen weiterleben.“ Die beiden hatten gestanden, zum Hitler-Geburtstag zwei Molotowcocktails auf das jüdische Gotteshaus geworfen zu haben. Das OLG will heute urteilen.