Nötigung gegen Castor

■ Urteil gegen Bremer Atomkraftgegner bestätigt

Der Bremer AKW-Gegner Bernhard Stoevesandt ist vom Landgericht Münster erneut wegen Nötigung verurteilt worden. Der Physiker hatte 1998 die Durchfahrt eines Castor-Zuges zum Atom-Zwischenlager Ahaus verzögert, indem er sich unter den Schienen festgekettet hatte.

In der Berufungsverhandlung ließ das Landgericht zwar den Vorwurf der Sachbeschädigung fallen, bestätigte aber dennoch die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Mark. Dabei hielt das Gericht dem Angeklagten zu Gute, dass seine Ziele positiv zu bewerten seien. Vorher hatten die Richter bereits unterstellt, dass die Castor-Behälter wegen Überschreitung der Strahlen-Grenzwerte nicht hätten fahren dürfen.

„Wenn Menschen gefährdet werden, werden die Verfahren eingestellt,“ kommentiert der Verurteilte bitter, "wenn ich mich jedoch dagegen wehre und damit höchstens mich selbst gefährde, ist das Gewalt und ich werde verurteilt. Das ist eine politische Entscheidung, die die Atomanlagen schützt.“ Dem 30-Jährigen drohen nun Gesamtkosten in Höhe von rund 20.000 Mark. jank