Nie wieder für D

Uta Pippig verzichtet auf Schadensersatzforderungen, und der DLV ist froh, mal in einem Dopingfall Recht zu behalten

MAGDEBURG dpa ■ Der Dopingfall Uta Pippig ist beendet. Mit der Unterschrift unter einen Vergleich hat es die 35-jährige Marathon-Läuferin vor dem Schiedsgericht des Deutschen Sportbundes (DSB) aufgegeben, frei gesprochen zu werden. Gleichzeitig verzichtet sie auf Schadensersatzansprüche gegen den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV), die Prozeßkosten werden geteilt. „Die Parteien stellen übereinstimmend fest, dass der Streit sich erledigt hat“, heißt es.

So weit die Fakten. Die Interpretationen sind widersprüchlich. Während Pippig in einem heute erscheinenden Interview im Berliner Tagesspiegel betont, „rehabilitiert“ zu sein, sagte DLV-Vizepräsident Clemens Prokop am Sonntag: „Damit ist sie weder freigesprochen, noch ist ihre Sperre nachträglich annulliert.“

Das hat beim durch den Fall Dieter Baumann gebeutelten DLV für Erleichterung gesorgt. „Für uns war das Wichtigste, dass keine Schadensersatzansprüche bestehen“, meinte DLV-Präsident Helmut Digel, „es wurde nicht in Frage gestellt, was der Rechtsausschuss eingeleitet hatte.“

Pippig verkündete, wegen „der unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe des DLV“ nie mehr für Deutschland zu starten. Ihr Einbürgerungsverfahren in den USA läuft seit Monaten.